Grundsätzliches

 

Das katholische Eheverständnis:

Die katholische Kirche hat an Paare, die den Bund der Ehe schließen wollen bestimmte Erwartungen, die zu beachten sind. Zunächst einmal ist der Bund der Ehe vom katholischen Verständnis ein Sakrament (Zeichenhandlung), das die unaufkündbare Liebe Gottes zu den Menschen deutlich machen soll. Von daher gilt eine Ehe als unauflöslich bis zum Tode. Eine solche eheliche Treue bedarf deshalb einer freien willentlichen Entscheidung beider Partner für diese Lebensgemeinschaft. Kernbereich der Ehe ist, das beiderseitige Wohl beider Partner und die grundsätzliche Offenheit für mögliche Kinder. Für einen katholischen Christen ist es ebenso verpflichtend, dass einer standesamtlichen Trauung die kirchliche Zeremonie folgt.

Das Ehe-Verständnis in der evangelischen Kirche ist ein wenig anders. Dort reicht es für eine gültige kirchliche Ehe aus, wenn das Paar sich vor dem Standesamt das Ja-Wort zu spricht. Außerdem können in der evangelischen Kirche Menschen aus geschiedenen Ehen sich neu trauen lassen.

In der katholischen Kirche gilt durch die Unauflöslichkeit der Ehe der Grundsatz, dass bereits verheiratete und geschiedene Christen sich nicht ein zweites Mal kirchlich trauen lassen können. Problematisch kann dies insbesondere dann werden, wenn ein evangelischer Partner denkt, er/sie sei noch nie kirchlich Verheiratet gewesen, da nur vor dem Standesamt eine Bindung eingegangen wurde, die dann wieder geschieden wurde. Hier ist jedoch klar zu stellen, dass für die evangelische Kirche eine standesamtliche Hochzeit bindend ist und so auch von der katholischen Sichtweise, diese Bindung als gültig geschlossene Ehe anerkannt wird.
Besteht oder bestand in früherer Zeit bereits eine Verbindung zu einem anderen Partner, so ist es ratsam, sich mit dem zuständigen katholischen Geistlichen zu besprechen, ob und wie eine Trauung überhaupt möglich ist.
Grundsätzlich gilt für die katholische Eheschließung, dass die beiden Partner ledig sind. Einen Nachweis, dass Sie noch nicht verheiratet waren stellen die jeweiligen Pfarrämter der Taufpfarrei aus.
 
 

Der katholische Traugottesdienst:

Die katholische Trauung ist immer dann möglich, wenn wenigstens einer der Brautleute katholisch ist. Von einer „katholischen Trauung“ spricht man, wenn der Geistliche, der der Eheschließung assistiert, Amtsträger der katholischen Kirche ist.
Für katholische Christ/innen gilt, dass sie ihre Ehe unter Assistenz eines katholischen Geistlichen und vor zwei Zeugen schließen müssen und der Geistliche den Ehewillen erfragt und entgegen nimmt. Eine nur standesamtliche Trauung oder eine Trauung nach dem Ritus einer anderen Konfession oder Religion bedarf zur Anerkennung einer durch den Bischof zuvor erteilten Dispens, die über den Wohnsitzpfarrer beantragt werden kann.

Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe unter Getauften ein Sakrament, ein Zeichen der Nähe Gottes, ein nur durch den Tod aufzulösender Bund, der zugleich ein Symbol der Verbindung Christi zu seiner Kirche ist (vergleiche Epheser 5,32).

Für die Vorbereitung der kirchlichen Trauung wenden Sie sich am besten an Ihren Wohnsitzpfarrer, der Ihre Wünsche bezüglich der Gestaltung der Feier berücksichtigen wird. Ihre Feier wird in dem Maße individueller, je mehr persönliche Vorschläge Sie zur Gestaltung machen können.
 
 

Spender des Sakraments:

Trotz landläufiger Meinung ist nicht der Priester oder Diakon der Spender des Ehesakramentes, sondern das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute immer gegenseitig. Der anwesende Priester bzw. Diakon ist dabei Empfangsbevollmächtigter der Kirche, welcher den erklärten Ehewillen der Brautleute entgegennimmt. Darüber hinaus hat er den Auftrag, den Segen Gottes auf die Brautleute herabzurufen. So erklärt die Bischofskonferenz im „Katholischen Erwachsenen Katechismus“: „Das sakramentale Zeichen der Ehe ist also der personale freie Akt im dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen. Deshalb spenden sich nach der meist vertretenen theologischen Meinung die Brautleute das Sakrament der Ehe gegenseitig durch die Erklärung ihres Ehewillens (Ja-Wort)“. Und weiter „Der Priester (Diakon) welcher der Trauung assistiert, nimmt dieses Ja-Wort im Namen der Kirche entgegen und spricht darüber den Segen der Kirche.“
Der Diakon hat wie der Priester die Befugnis den Ehewillen entgegenzunehmen und den Segen zu spenden. Hinsichtlich der Sakramentalität und Heiligkeit des gespendeten Segens und der geschlossenen Ehe, besteht keinerlei Unterschied.
Jedoch kann nur der Priester einer Trauung innerhalb einer Eucharistiefeier (Brautmesse) vorstehen.
 
 

Zuständigkeit- Ort der Trauung:

Voraussetzung für die kirchliche Trauung in einer unserer katholischen Kirchen der großen Pfarrei St. Bernhard ist, dass mindestens einer der beiden Partner Mitglied der katholischen Kirche ist.

Grundsätzlich ist Ort der Eheschließung die kath. Kirche in der die Brautleute ihren Wohnsitz haben. Sind diese in zwei Gemeinden beheimatet, besteht die Wahl in welcher das Sakrament der Ehe gespendet werden soll.

Aber auch für auswärtige Paare besteht die Möglichkeit hier zu heiraten, insbesondere wenn der zuständige Heimatpfarrer die Trauung vollzieht. Daher ist es ratsam zuvor mit dem zuständigen Heimatpfarramt ein Gespräch zu führen. Hinsichtlich einer Kirchenreservierung ist vorab auch das Pfarrbüro der jeweiligen Gemeinde zu kontaktieren.
 
 

Form der Feier:

Die Trauung in einer Wort – Gottes - Feier
Es ist eine gelebte und sichtbare Tatsache, dass es viel Gläubige gibt, welche sich der kath. Kirche verbunden fühlen, ohne jedoch in einer engen Beziehung zur Gemeinde zu stehen und auch nicht dem sonntäglichen Gottesdienst regelmäßig beiwohnen. Gerade aber aus der Tradition oder einer immer noch starken Verbundenheit mit der kath. Kirche heraus, haben viele Eheleute das innere Bedürfnis ihre Ehe unter den Segen Gottes zu stellen und gegenüber der Kirche und der anwesenden Gemeinde und Feiergesellschaft dies auch zu bekunden. Gerade diesen Ehepaaren, raten wir zur Trauung in einer Wort – Gottes – Feier.
 
Die Trauung innerhalb einer Eucharistiefeier (Brautmesse)
Da nach der Glaubensauffassung der kath. Kirche die Eucharistiefeier Mittelpunkt und Höhepunkt eines jeden gelebten Glaubens ist, ergeben sich bei der Wahl für die Trauung innerhalb einer Eucharistiefeier (Brautmesse) auch besondere Vorgaben. So sollte diese Form der Eheschließung nur derjenige wählen, welcher sich mit der Eucharistiefeier verbunden weiß und in diesem Glaubensvollzug auch verwurzelt ist und diesen bejahen kann. Die Trauung innerhalb einer Eucharistiefeier, als Ausdruck des kath. Glaubens, kann daher bei einer konfessionsverschiedenen Ehe (ökumenische Ehe) nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewählt werden. Wenn der evang. Partner die Eucharistie, im Rahmen der Trauung empfangen möchte, ist in jedem Fall ein intensives Gespräch mit dem evang. Partner nötig, da hier nicht von einem automatischen Mitvollzug des kath. Glaubens ausgegangen werden kann. Auch ist es unmöglich generell die anwesende evang. Festgemeinde zum gemeinsamen Mahl einzuladen. Aufgrund dieser Einschränkungen kann jedem konfessionsverschiedenem Ehepaar nur dringend ans Herz gelegt werden genau abzuwägen ob unter solchen Voraussetzungen und Zugeständnissen eine gelingende und erfüllende Feier möglich ist. Sollte dies verneint werden, raten wir zu einer anderen, oben angeführten Feierform.


Die ökumenische Trauung mit Beteiligung des evang. Pfarrers / Pfarrerin
Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich die beiden christlichen  Konfessionen immer näher aufeinander zu bewegt und versucht Brücken zueinander zu bauen. Die Tatsache, dass es sehr viel Ehepaare gibt, welcher der katholischen und evangelischen Kirche angehören, forderte die Amtskirchen heraus, eine gemeinsame Feierform für diese Paare zu finden. Die ökumenische Feier der Eheschließung ist wohl als sehr gelungen anzusehen im Hinblick auf jene Paare, die in zwei Konfessionen beheimatet sind und dieser Verbundenheit auch Ausdruck verleihen wollen. Gerade auch das unkomplizierte miteinander Feiern allen Anwesenden, egal ob katholischer oder evangelischen Konfession ist der große Vorteil dieser Feierform.

Die ökum. Trauung vor dem kath. Amtsträger ohne Beteiligung des evang. Pfarrers / Pfarrerin
Die ökum. Trauung vor dem evang. Pfarrer / Pfarrerin ohne Anwesenheit eines kath. Amtträgers
In dieser Form der Eheschließung nimmt der Amtsträger der jeweiligen Kirche, sei es ein Diakon, ein Priester, ein Pfarrer oder eine Pfarrerin, stellvertretend auch für die jeweils andere Konfession das Ja-Wort entgegen. Im rechtlichen Sinne ist es eine voll gültig geschlossenen und sakramentale katholische Ehe. Die Gründe für die Wahl einer solchen Feierform sind sehr unterschiedlich. So ist es möglich, dass an einem bestimmten Trautermin nicht beide Pfarrer bzw. Diakon bei der Trauung anwesend sein können. Es ist auch möglich, dass der eine Ehepartner zwar in seiner Konfession beheimatet ist, aber auf die Anwesenheit des Amtsträgers verzichtet,  weil vielleicht kein großer Wert auf die Präsenz des Amtsträgers gelegt wird, oder weil beide wissen, dass sich die Eheleute zuerst selbst das Sakrament der Ehe spenden und daher ein Amtsträger zur Entgegennahme des Ja - Wortes genügt.